19. Mai 2013

Pfingstlied (Jochen Klepper)

Komm, heilige Taube,
die uns das Ölblatt bringt.
Künde, dass Glaube
jedwede Kluft durchdringt.
Nun ist die Ferne
in deinem Flug besiegt.
Erde und Sterne sind heut in Eins gefügt.

Leucht`, heilige Flamme,
wie auf der Jünger Haupt.
Weih uns dem Lamme,
das uns dem Tod geraubt.
Du bist gekommen,
Glanz voller Morgenlicht.
Wir sind entnommen
Dunkel und Strafgericht.

Braus`, heiliges Rauschen,
Wind voller Ewigkeit.
Lass uns dir lauschen
mitten im Erdenstreit.
In allen Zungen,
die nur der Erdkreis kennt,
sei dir lobsungen.
Sieh, auch das Herze brennt.

Heiliger Geist, weile!
Der du der Tröster heißt,
rette und heile,
weil wir ohn dich verwaist.
Bleib als sein Zeichen,
dass er uns immer nah
auch in den Reichen,
die noch kein Auge sah.

In seinem Namen
bist du uns hergesandt
als Ja und Amen,
dass Gott uns zugewandt;
dass er den Sündern
längst seine Hand geliehn,
milde als Kindern
in seinem Sohn verziehn.

Komm, heilige Taube,
die aus dem Himmel schwebt,
uns aus dem Staube
hoch zu den Wolken hebt.
Breite die Schwingen
über uns. Adlergleich
wirst du uns bringen
heim in sein Vaterreich!

Musik zu Pfingsten: Love Divine, All Loves Excelling (Charles Wesley)



Love divine, all loves excelling,
joy of heaven, to earth come down,
fix in us thy humble dwelling,
all thy faithful mercies crown.

Jesus, thou art all compassion,
pure, unbounded love thou art;
visit us with thy salvation,
enter every trembling heart.

Come, almighty to deliver,
let us all thy life receive;
suddenly return, and never,
nevermore thy temples leave.

Thee we would be always blessing,
serve thee as thy hosts above,
pray, and praise thee without ceasing,
glory in thy perfect love.

Finish then thy new creation;
pure and spotless let us be;
let us see thy great salvation
perfectly restored in thee:

Changed from glory into glory,
till in heaven we take our place,
till we cast our crowns before thee,
lost in wonder, love, and praise.

18. Mai 2013

Musik am Abend: Here´s That Rainy Day (Chet Baker)

Gerechtigkeit für Beate Zschäpe

Audiatur et altera pars (man höre stets auch die andere Seite) ist einer der ältesten Rechtssätze des Abendlandes; ihn zu beachten, ein Grundprinzip des modernen Rechtsstaates.

Daran zu erinnern, scheint in diesen Tagen nicht überflüssig, ist doch die Berichterstattung über den 'NSU'-Prozess von starker Voreingenommenheit gegen die Angeklagten und ihre Verteidiger geprägt.

Die angeblich liberale 'ZEIT' etwa frohlockte neulich: "Zschäpes Anwälte geben Ruhe - Die ständigen Anträge der Verteidigung scheinen vorüber"- so, als stelle die Wahrnehmung prozessualer Rechte durch die Angeklagten eine unerträgliche Belästigung dar.

Seit dem Tod der mutmaßlichen Haupttäter im November 2011 verging kaum ein Tag, an dem die Öffentlichkeit nicht mit Details der eigentlich strikt vertraulichen Ermittlungsakten versorgt wurde.

Darin liegt eine große Gefahr: Ermittlungsakten legen die Sicht eines Prozessbeteiligten - der Bundesanwaltschaft - dar, sind also keineswegs eine neutrale Erkenntnisquelle.

In der Folge meinen wir, vieles zu 'wissen', was in den kommenden Monaten erst zu erweisen sein wird.

Dies beginnt schon mit der Rede vom 'NSU'-Prozess: Dass Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und die jetzt angeklagte Beate Zschäpe Ende der 90er Jahre eine terroristische Vereinigung dieses Namens gründete, ist einer der Hauptanklagepunkte. Zumindest denkbar ist aber, dass die Angeklagten und ihre Verteidiger schon die Existenz eines 'NSU' bestreiten werden.

Ob es einen 'NSU' jemals gab, wird sich deshalb im Verlauf des Prozesses erst zeigen müssen.

Man kann daran durchaus zweifeln, denn der Öffentlichkeit war bis zum Ableben der mutmaßlichen Haupttäter vom 'NSU' nichts bekannt. Nicht einmal der angebliche rechtsextremistische Hintergrund der Mordanschläge wurde erkannt.

Als Rechtsextremisten Walther Rathenau, als Linksextremisten Siegfried Buback ermordeten, sprachen die Taten für sich; im Fall der 'NSU'-Morde rätselten Ermittler und Öffentlichkeit aber jahrelang über die Motive der Täter.

Terroristische 'Propaganda der Tat' sieht gemeinhin anders aus.

Da zwei der mutmaßlichen Täter tot sind, legen sich die Medien wenig Zurückhaltung dabei auf, ihnen die Mordserie zur Last zu legen. Fraglich sei - so die veröffentlichte Meinung - nur der Anteil, den die Hauptangeklagte Beate Zschäpe an den Taten gehabt habe.

Aber diese Meinung ist durchaus irrig: Im Prozess wird erst erwiesen werden müssen, dass das Trio die ihm zugeschriebenen Taten tatsächlich begangen hat.

Dafür gibt es starke Indizien - ein angeblich von Beate Z. in Umlauf gebrachtes Bekennervideo, die im Brandschutt der klandestinen Wohnung aufgefundene mutmaßliche Tatwaffe, Tatortskizzen, Zeitungsausrisse usw. -, aber es sind eben nur Indizien, deren Beweiskraft im laufenden Prozess zu prüfen sein wird.

Einen unbefangenen Beobachter könnte übrigens überraschen, dass die mutmaßlichen Täter in ihrer Wohnung belastendes Material (darunter eine mit dem Blut der 2007 ermordeten Polizistin befleckte Trainingshose) geradezu horteten - und dies, obwohl sie nach dem Ende der Mordserie ihr Quartier gewechselt hatten.

Mehr noch: Als sie vor der Begehung ihres letzten Banküberfalls ein Wohnmobil anmieteten, bestückten sie dieses nicht nur mit den Dienstwaffen der in Heilbronn überfallenen Polizisten, sondern auch mit dem Raubgut, das sie bei einem Monate zuvor begangenen Raubüberfall erbeutet hatten.

Die mutmaßlichen Serienmörder, die bei der Begehung ihrer Taten so sorgsam und umsichtig vorgingen, dass die Kriminalpolizei kaum brauchbare Ermittlungansätze fand, taten gleichzeitig alles, um ihre Überführung nachträglich so leicht wie möglich zu gestalten. Das ist natürlich nicht undenkbar - was wäre unter Menschen schon undenkbar -, aber doch erklärungsbedürftig.

Es gibt also viele offene Fragen*.

Die Opfer und ihre Angehörigen haben ein Recht auf die Wahrheit - mit vorschnellen Antworten ist ihnen nicht gedient.

Der Verteidigung sind der Mut und die Kraft zu wünschen, die die Vertretung mutmaßlicher Terroristen erfordert.

Und von der Öffentlichkeit ist zu fordern, dass sie die Geduld und Gelassenheit aufbringt, die in einem Verfahren dieses Umfangs und Charakters nun einmal nötig sind.

Die Strafe sei das Recht des Verbrechers, schrieb Hegel einmal. Und der Freispruch ist - sollte man hinzufügen - das Recht eines Angeklagten, von dessen Schuld das Gericht sich nicht überzeugen kann.

Gerechtigkeit für Beate Zschäpe zu fordern heißt, beide Prozessergebnisse für denkbar zu halten.

* Einige dieser Fragen stellt Andreas Förster im 'Cicero'; auch die Online-Wochenzeitung 'Kontext' zeichnet sich durch vorbildhaften Journalismus aus.

Die älteren Blogbeiträge zum Thema findet man hier.

Musik am Morgen: Lento e molto cantabile aus dem Streichquartett Nr. 14, op. 105 (Antonín Dvořák)

14. Mai 2013

Kurze Blogpause

Da ich in den den nächsten Tagen nicht zum Schreiben komme, geht's auf dem Blog erst zum Wochenende weiter.

Den für heute angekündigten Beitrag zum 'NSU'-Prozess gibt es deshalb erst am Samstag.

Musik am Morgen: Capriccio op. 81 Nr. 3 (Felix Mendelssohn-Bartholdy)

13. Mai 2013

Musik am Abend: A House Is Not a Home (Bill Evans)

Ein Jahrhundertprozess

Am Wochenende habe ich einen alten Krimi von Eric Ambler gelesen, "Judgement on Deltchev" (1952), in dem der Thrillerautor von einem Schauprozess in einem ungenannten Ostblock-Staat erzählt:

Dem populären Politiker Deltchev wird durch die Staatsanwaltschaft vorgeworfen, Angehöriger einer rechtsextremen Geheimorganisation zu sein und ein Attentat auf den Regierungschef geplant zu haben. Der Ich-Erzähler, ein britischer Dramatiker und Journalist, hält die Anklage für absurd und will die Berichterstattung dazu nutzen, das kommunistische Unrechtsregime bloßzustellen und anzuklagen.

Aber die Dinge sind nicht so einfach....

Die Dinge sind selten einfach, das hat die abendländische Zivilisation in einem jahrhundertelangen Lernprozess mühsam erkennen müssen.

Dass wir es wirklich begriffen hätten, könnte man dieser Tage allerdings bezweifeln.

In München stehen derzeit fünf Menschen vor Gericht, denen der Generalbundesanwalt eine Reihe von schwersten Straftaten vorwirft: Morde und Beihilfe zum Mord, Gründung und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, Sprengstoffanschläge, Banküberfälle, schwere Brandstiftung.

Zwei mutmaßliche Haupttäter sind tot; zwei der Angeklagten sind geständig und befinden sich zurzeit in einem Zeugenschutzprogramm des BKA, die drei anderen schweigen zu den Vorwürfen.

Mit einem Urteil in dem Verfahren wird nicht vor 2015 gerechnet.

Mit einem Urteil - nicht: mit einer Verurteilung.

Dass das Verfahren auch mit Freisprüchen enden könnte, scheint vielen undenkbar.

Die WELT etwa schrieb kürzlich, es stehe außer Frage, dass der 'NSU' die ihm vorgeworfenen Mordtaten begangen habe. Und für einige Opferanwälte scheint es in dem Verfahren nur noch um die Strafzumessung, nicht um den Erweis von Schuld zu gehen.

Die Schuld von Angeklagten bis zum Ende des Verfahrens für eine offene Frage zu halten, ist es aber, was einen Rechtsstaat ausmacht.

Schauprozesse gab es in der deutschen Geschichte schon zu viele.

.... wird morgen fortgesetzt

Musik am Morgen: Andante un poco mosso aus dem Klaviertrio B-Dur op. 66 (Franz Schubert)

12. Mai 2013

Vom Gebet (Søren Kierkegaard)

Sören Kierkegaard (1813 - 1855)

"Es ist des Menschen Vorzug vor dem Tiere, daß er reden kann; aber im Verhältnis zu Gott kann es dem Menschen, der reden kann, leicht zum Verderben werden, reden zu wollen.

Gott ist im Himmel, der Mensch auf der Erde: darum können sie nicht gut miteinander reden.

Gott ist Liebe, der Mensch ist - wie man wohl zu einem Kinde sagt - sogar hinsichtlich seines eignen Wohls und Wehes ein kleines Schaf; darum können sie nicht gut miteinander reden.

Nur mit viel Furcht und Zittern kann der Mensch mit Gott reden; mit viel Furcht und Zittern.

Indes, mit viel Furcht und Zittern reden ist schwierig aus einem andern Grunde; denn gleich wie die Angst es macht, daß die Stimme leiblich versagt, ebenso bewirkt wohl auch viel Furcht und Zittern, daß die Rede verstummt und stille wird.

Dies weiß der rechte Beter; und wer ein rechter Beter nicht war, er hat vielleicht eben dies gelernt im Gebet. 

Es war da etwas, das ihm so sehr am Herzen lag, eine Sache, die ihm so wichtig war, es war ihm so überaus dringlich, sich Gott so recht verständlich zu machen, es bangte ihm, daß er im Gebet etwas vergessen haben könnte, und ach, gesetzt, er hatte es vergessen, so bangte ihm, daß Gott vielleicht von selber nicht daran denken möge: darum wollte er seinen Sinn darauf sammeln, recht innerlich zu beten.

Und was widerfuhr ihm dann, wenn anders er wirklich betete?

Etwas Wunderliches widerfuhr ihm; allmählich wie er innerlicher und innerlicher wurde im Gebet, hatte er weniger und weniger zu sagen, und zuletzt verstummte er ganz.

Er ward stumm, ja, was dem Reden vielleicht noch mehr entgegengesetzt ist als das Schweigen, er ward ein Hörender.

Er hatte gemeint, beten sei reden; er lernte: beten ist nicht bloß schweigen, sondern ist hören.

Und so ist es denn auch; beten heißt nicht, sich selbst reden hören, sondern heißt dahin kommen, daß man schweigt, und im Schweigen verharren, und harren, bis der Betende Gott hört." (aus: Kleine Schriften 1848/49, S. 37)

Musik am Morgen: Adagio aus dem Violinkonzert Nr. 1 (Max Bruch)